Ledigenstand - Katholisch
1. Der Personenstandsbegriff L. (status liber / libertatis canonicae), der vorwiegend im Bereich des Eherechts zu finden ist, bezieht sich im engen Sinn auf das Freisein vom Band der Ehe (Eheband), im weiten Sinn auf das Freisein von allem, was eine Eheschließung ungültig (Ehehindernisse, Ehewillensmängel [Ehekonsensmängel], Formmangel) od. unerlaubt (Eheverbote, Trauungsverbote) macht.
2. Vorschriften zur Feststellung des L. gibt es bereits im 1. Jahrtausend n. Chr. Eine beabsichtigte…