Legaldefinition - Katholisch
L. ist eine vom Gesetzgeber im Gesetz festgelegte Begriffsbestimmung; z. B. sind in c. 100 die Begriffe Einwohner, Zugezogener, Fremder u. Wohnsitzloser definiert, wobei der Begriff Zugezogener („advena“) im CIC nur an dieser Stelle vorkommt u. damit im Hinblick auf den CIC als L. funktionslos ist. Die L. gehört zu den Nicht-Befehlssätzen; sie kann aber in einen Befehlssatz eingebettet sein (z. B. c. 1199). Die L. ist autoritativ u. daher zu untersc…