Lehrerbildung - Staatlich
1. Begriff u. Bedeutung der L.: Der Begriff L. verweist auf den Gesamtprozess der professionellen Qualifizierung für das berufliche Handeln von Lehrkräften an Schulen. Demgegenüber gehört die Ausbildung der Erzieher für den vorschulischen Elementarbereich nicht zur L.; sie findet im beruflichen Sekundarschulwesen statt. Die Ziele der L. werden in den Lehrerbildungsgesetzen, den Lehramtsprüfungsordnungen u. vergleichbaren Rechtsvorschriften der Bundesländer …