Lehrfreiheit - Staatlich → Sehe Forschungsfreiheit
Lehrfreiheit - Katholisch
1. Allg.: L. ist das Recht zur eigenverantwortlichen Weitergabe eigener u. fremder Forschungsergebnisse im Kontext wiss. Vermittlung. Zusammen m. der Forschungsfreiheit bildet sie den Inhalt der Freiheit der Wissenschaft. Diese verlangt von ihrem Wesen her Unabhängigkeit i. S. einer Ausschaltung von, bezogen auf den Gegenstand, wissenschaftsfremden Beeinflussungen. …