Lex canonizata - Katholisch
1. Begriff: L. c. ist nicht ein gesetzlicher, sondern ein von der kirchenrechtlichen Doktrin geprägter Begriff. Damit wird eine weltliche Rechtsnorm bez., die vom kirchl. Gesetzgeber kan. gemacht wird, d. h. auch im kirchl. Rechtsbereich als Gesetz entspr. Wirksamkeit erlangt. Diese Kanonisierung der weltlichen Norm kann in statischer od. in dynamischer Weise erfolgen, also in der Übernahme des weltlichen Rechts entweder in jener Fassung, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der die Rezeption begründen…