Listenverfahren - Katholisch
1. Grundsätzliches: Gem. c. 377 § 1 ernennt der Papst die Bischöfe in der lateinischen Kirche frei (Bischofsernennung) „oder bestätigt die rechtmäßig Gewählten“. Bereits das freie Ernennungsrecht ist eingebunden in ein umfassendes kan. Findungsverfahren für geeignete Kandidaten, das sog. L., das sowohl unabhängig von der konkreten Besetzung eines bischöflichen Stuhls fortlaufend (absolutes L.), als auch konkret im Zusammenhang der Wiederbesetzung (relatives L.) durchgeführt w…