Liturgische Kleidung - Katholisch
1. Begriff: L. K. bez. als Oberbegriff die Gewandung, die ein Kleriker od. ein Gläubiger anlässlich der Ausübung eines bestimmten Dienstes in einem Gottesdienst über der Zivilkleidung (bei einem Kleriker ggf. über Talar od. Soutane) trägt, im Unterschied zu den anderen Gläubigen, die als Getaufte an einem solchen tätig teilnehmen (participatio actuosa). Die einzelnen Teile der L. K. kennzeichnen Weihe (Ordination, Weihe) u.…