Lizentiat - Katholisch
Im universalkirchlichen Hochschulrecht bez. der Begriff L. den von einer kirchl. Universität od. Fak. in der Autorität des Apostolischen Stuhls verliehenen zweiten akademischen Grad (Art. 46 VG). Aufbauend auf dem zum Bakkalaureat od. einem diesem entspr. Grad führenden ersten Studiengang schließt das L. den in der kirchl. Studienordnung vorgesehenen zweiten, der Spezialisierung dienenden Studiengang ab u. bildet als solches die Voraussetzung für den Erwerb des Doktorats (Doktorat, t…