Medien - Staatlich
Die Beziehung zwischen M. bzw. Massenmedien (hier verstanden als Mittel zur distanzüberwindenden Verbreitung geistiger Gehalte in optischer u./od. akustischer Form an einen zahlenmäßig nicht ex ante bestimmbaren Personenkreis) u. Staat ist spannungsreich u. durchaus vielschichtig:
Zum einen sind M., insb. die Presse, der Rundfunk u. teilweise auch der Film (diese Trias der M. spricht das Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG an) wichtige Kritiker des staatl. Handelns od…