Medienrecht - Staatlich
Das M. ist eine Querschnittsmaterie, die zahlreiche Bereiche u. a. des öffentlichen Rechts, des Privatrechts, des Straf- u. Strafprozessrechts sowie des Europa- u. Völkerrechts berührt. Es erfasst alle Rechtsfragen, die m. Herstellung, Verbreitung u. Nutzung von Medien offline u. online in unmittelbarem Zusammenhang stehen bzw. Bezug zu Medieninhalten haben.
Traditionelle Teilgebiete des M. sind insb. Rundfunkrecht, Presserecht, Filmrecht, Urheberrecht, Medienprivatrecht (v. a. privatrechtlich…