Mens legislatoris - Katholisch
1. Der Begriff M. l., im CIC/1983 u. im CCEO jeweils nur ein einziges Mal verwendet (c. 17, c. 1499 CCEO), ist aus der traditio canonica zu bestimmen (c. 6 § 2): Auf F. Suárez geht die Unterscheidung zurück, derzufolge die M. l. die Seele des Gesetzes u. somit das eigentliche Ziel der Interpretation (Interpretation, Auslegung) ist, während die ratio legis als Mittel zur Entdeckung der M. l. erscheint. Die M. l. ist nicht die subjektive Intention des Gesetzgebers, welche dieser m. einem konkreten Ge…