Messstipendium - Katholisch
Das M. bez. gem. c. 945 § 1 (c. 715 § 1 CCEO) einen Geldbetrag, der von einem Gläubigen m. seinem Gebetsanliegen (Messintention) einem Priester übergeben wird, damit dieser die Messe in der benannten Meinung feiert (appliziert). Dieser „bewährte Brauch“ wird den Priestern „eindringlich empfohlen …, auch wenn sie kein Messstipendium erhalten haben“ (c. 945 § 2). Darin wird sowohl die geistl. als auch sakramentale Verbundenheit der Glieder der Kirche si…