Metropolit - Katholisch
Das Amt des M. ist ein Inst. im Verfassungsrecht der kath. Kirche. Es gelten insb. die cc. 435-436.
Der Kirchenprovinz steht der M. vor; das Amt ist m. einem bestimmten Bischofsstuhl verbunden; dem ernannten M. wird zugl. der Ehrentitel eines Ebf. verliehen (c. 435).
In den Suffragandiözesen hat der M. darüber zu wachen, dass Glaube u. Disziplin genau gewahrt werden; unter definierten Umständen hat er eine Visitation durchzuführen od. einen Diö…