Metropolitangericht - Katholisch
Das M. ist Teil der dreifach gestuften Instanzenordnung, wie sie sich in der Geschichte des kan. Prozessrechtes entwickelt hat, um durch Überprüfbarkeit der Entscheidungen der untergeordneten Gerichte (Gerichte, kirchliche) umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten. Die M. als Instanz zwischen den bfl. Untergerichten u. den päpstlichen Höchstgerichten entsprechen der verfassungsrechtlichen Stellung des Metropoliten (vgl. cc. 435-438). Das M., das organisatorisch nicht un…