Militärdekan - Katholisch
Der M. ist ein Priester, der gem. c. 553 § 1 einem Militärdekanat vorsteht. Für dieses Amt gelten die Normen der cc. 554 u. 555, soweit nicht das Teilkirchenrecht etwas anderes vorsieht.
1. Gesamtkirchliche Normen: Weder in der ApK Spirituali Militum Curae noch in den Gesetzen für die einzelnen Nationen ist von einem M. die Rede. Das Amt beruht auf teilkichlichem Recht.
2. M. in Deutschland: Der M. wird als dienstaufsichtsführender Militärgeistlicher od. (Wehr-)Bereichsd…