Militärgeneralvikar - Katholisch
Der M. wird vom Militärbischof frei ernannt u. abberufen (c. 477 § 1). Bzgl. seiner Ernennung wird in Deutschland zuvor das Benehmen m. dem Bundesminister der Verteidigung hergestellt. In anderen Ländern bestehen vergleichbare staatskirchenrechtliche Regelungen. Der M. ist der Leiter der Exekutive des Militärordinariats u. in Deutschland zugl. Leiter der dem Bundesministerium der Verteidigung nachgeordneten Bundesoberbehörde Kath. Militärbischofsamt. Die Übertragung der Leitu…