Minderheiten, kirchliche - Katholisch
Der Begriff M. grenzt aus sozialwissenschaftlicher Perspektive a) eine zahlenmäßig kleinere, b) eine zahlen- u. machtmäßig unterlegene od. c) eine machtunterlegene, aber zahlenmäßig stärkere Gruppe durch konstituierende Merkmale von einer entspr. Mehrheit ab. Der enger gefasste jur. M.-Begriff meint Gruppen, die einer Sprache, Kultur, ethnischen Herkunft od. Religion zuzuordnen sind.
Die Entwicklung der kath. Soziallehre zeigt …