Mitarbeitender Priester - Katholisch
Der Begriff M. P. ist kirchenrechtlich nicht definiert. Er taucht auf v. a. in Konzepten zur Neugliederung der pfarrlichen Hirtensorge u. weist auf die Tatsache hin, dass es in den Großpfarreien, Pfarreiengemeinschaften u. ähnlichen Formen neben Pfarrer u. Pfarrvikar, Kirchenrektor u. Cappellanus noch weitere Priester geben kann, die bei der Verwirklichung der Hirtensorge mitarbeiten (c. 519). Häufig handelt es sich bei M. P. um Ruhestandsgeistliche od. um P…