Mitbestimmung - Katholisch
1. Begriff: Mit dem Begriff der M. verbindet sich im kirchl. Rechtsraum v. a. das Recht der kirchl. Beschäftigten, sich an der Gestaltung ihrer betrieblichen Arbeitsbedingungen zu beteiligen. Zur rechtlichen Ausgestaltung dieses Rechts verfügt die kath. Kirche in Deutschland über ein kircheneigenes Mitarbeitervertretungsrecht (Art. 8 Grundordnung für den kirchlichen Dienst), das als KR an die Stelle des für nichtkirchliche Beschäftigungsverhältnisse geltenden staatl. Betriebsverfa…