Mitwirkungsrecht - Katholisch
In einem weiten Sinn bez. die Kanonistik als M. die einer Person durch ein kirchl. Gesetz eingeräumte Befugnis, auf ein bestimmtes Handeln einer anderen Person Einfluss zu nehmen. Dabei ist grds. zwischen den M. untergeordneter u. solchen über- od. nebengeordneter Personen bzw. Organe zu unterscheiden.
Zu den M. im weiteren Sinn zählen insofern auch die sog. Beispruchsrechte Dritter, d. h. die untergeordneten Personen od. Organen durch das Gesetz eingeräumte Befugnis, zu bestimmten Amtshandlungen e…