Mufti - Islamisch
Der M. erteilt nicht bindende Rechtsgutachten (= arabisch fatwa, plur. fatāwā) zu den ihm vorgelegten Fragen. Seine Einschätzung zu der Rechtsfrage trifft er nach den Maßstäben des fiqh u. begr. diese nach den Maßgaben der von ihm befolgten Rechtsschule. Die Fragestellung kann dabei religiöse Normen wie auch weltliches Recht betreffen. Ähnlich zu den iuris prudentes im Römischen Recht spielt der M. bei der Gestaltung u. Fortbildung des islam. Rechtes eine entscheidende Rolle. Die mittels Frage u. Antwort en…