Nichtvollzug - Katholisch
Von N., lat. inconsummatio, kann nur so lange gesprochen werden, als es nicht zu einem ehelichen Akt gekommen ist, der aus sich heraus zur Zeugung von Nachkommenschaft geeignet ist (vgl. c. 1061 § 1):
1. Wegen Fehlens der anatomischen Elemente der Erektion des männlichen Gliedes u. der Penetration mind. bis zum Hymen der Frau. Die sog. copula apositiva, d. h. ein bloßes Zusammentreffen der männlichen u. weiblichen Geschlechtsorgane, beendet den N. selbst dann nicht,…