Nichtwissen - Katholisch
N. (nescentia od. ignorantia) bez. im Bereich des kirchl. Rechts die nicht vorhandene Vorstellung einer Person von der Existenz einer rechtlichen Regelung od. vom Vorliegen od. Nichtvorliegen eines Sachverhalts. Der Irrtum (error) ist vom N. als Erscheinungsform der Unkenntnis insofern abzugrenzen, als eine Person, die sich in einem Irrtum befindet, eine objektiv fehlerhafte od. falsche Vorstellung von einem bestimmten (rechtlichen od. tatsächlichen) Umstand od. Gegenstand h…