Nonnenkloster - Katholisch
1. Als N. (monasterium monialium) bez. der CIC eine Niederlassung (Ordensniederlassung) von Ordensfrauen, die sich – zumindest teilweise – dem kontemplativen Leben widmen u. dabei, von Ausnahmen abgesehen, i. S. der stabilitas loci an dieses Kloster binden. Die für N. bestehenden Rechtsnormen lassen sich in drei Gruppen einteilen: Erstens gelten die allg. Bestimmungen über Ordenshäuser (z. B. cc. 608, 609 § 1, 610-612), zweitens die Bestimmungen über Klöster (z. B. …