Normadressat - Katholisch
Der Ausdruck N. bez. denjenigen, dem durch eine Rechtsnorm eine Verpflichtung auferlegt wird; in diesem Sinne können nur Gebote u. Verbote einen N. haben. In einem weiteren Sinne kann auch bei anderen Rechtsnormen (z. B. Normen, die Rechte einräumen, Legaldefinitionen, verweisenden Rechtssätzen) derjenige, auf den sich diese Normen beziehen, als N. bez. werden. Sich an bestimmte N. zu richten, gehört zu den Wesensmerkmalen des Gesetzes; der Ausdruck N. kann aber in entspr. Weise auch bei anderen A…