Notar - Staatlich
Der N. ist ein Organ der Rechtspflege u. damit Träger eines öff. Amtes.
1. Aufgabe: Das Wort N. leitet sich von dem lat. notarius ab, m. der Bedeutung des öff. Schreibers. Folglich ist der N. zur Beurkundung von rechtlichen Vorgängen berufen. Daneben findet sich die Aufgabe des N. in der vorsorgenden Rechtspflege innerhalb der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der N. kann auch als öff. Verwahrungsstelle dienen. Dabei hat der N. sein Amt unparteiisch au…