Ökumene und Kirchenrecht - Katholisch
1. Für die kath. Kirche der Vorkonzilszeit waren Ökumene u. Kirchenrecht unvereinbar: Gem. can. 1325 § 3 war es Katholiken verboten, o. ausdrückliche Erlaubnis des Apostolischen Stuhls od. des Bischofs an öff. Diskussionen od. Konferenzen m. Nichtkatholiken teilzunehmen. Ebenso war es Katholiken gem. can. 1258 § 1 verboten, aktiv einen nichtkatholischen Gottesdienst mitzufeiern; lediglich die passive Teilnahme…