Ökumenisches Konzil - Katholisch
Ein Ö. K. ist eine Vollversammlung des Bischofskollegiums m. dem Papst als seinem Haupt, auf der das Bischofskollegium zusammen m. dem P. Höchstgewalt über die Universalkirche (Gesamtkirche) ausübt (c. 337 § 1; c. 50 § 1 CCEO).
1. Die Ursprünge des Ö. K. liegen in den als Konzilien od. Synoden bez. regionalen Bischofsversammlungen der frühen Kirche. Nach der sog. Konstantinischen Wende des 4. Jh. wurden zur Förderung der kirchl. Ordnung alle Bischöfe der Ökumene, …