Optionsrecht - Katholisch
Im CIC/1983 findet sich das O. im Zusammenhang m. den Regelungen, welche die Kardinäle betreffen. Es kann von ihnen in zweifacher Weise ausgeübt werden:
Entspr. der ihnen im Kardinalskollegium zukommenden Rangfolge (servata prioritate ordinis et promotionis) können die Kardinalpriester durch eine „im Konsistorium vollzogene und vom Papst genehmigte Option“ zu einer anderen Titelkirche, die Kardinaldiakone zu einer anderen Diakonie wechseln (c. 350 § 5). Solche Wechsel per Option erfolgen …