Ordensaustritt - Katholisch
1. Begriff: O. ist die rechtliche Trennung eines Ordensmitglieds (Ordensangehörige) von seiner Gemeinschaft auf die eigene Initiative des Mitglieds hin (cc. 688-693; cc. 492-496, 546-549 CCEO). Andere Formen der Beendigung der Ordensmitgliedschaft sind der Übertritt in eine andere Ordensgemeinschaft u. die Entlassung. Dem O. kann eine Phase der vorläufigen Aussonderung (Exklaustration) vorausgehen. Die rechtlichen Bestimmungen zum Austritt aus Säkularinstituten (cc. 726-727) u. Gesellschaften…