Ordensgelübde - Katholisch
Unter den O. versteht man im Allg. die evangelischen Räte der Keuschheit, der Armut sowie des Gehorsams; sie werden in den cc. 599-601 in einer eher theol. Weise beschrieben. In der Ordensprofess übernehmen die Mitglieder der Inst. die Beachtung der drei ev. Räte durch ein öff. Gelübde, sie werden Gott durch den Dienst der Kirche geweiht u. dem Inst. m. den im Recht festgesetzten Rechten u. Pflichten inkorporiert (Inkorproration) (c. 654; c. 462 CCEO). Bei den Orden, die der Regel des hl. Benedikt fo…