Ordensgemeinschaft - Katholisch
O. (lat.: communitas religiosa) bez. in der Sprache der kirchl. Gesetzbücher jene Gruppe von Ordensleuten (Ordensangehörige), die eine Ordensniederlassung (Kloster) bewohnt. Als rechtlicher Fachbegriff hat O. nur im Zusammenhang der Bestellung von Beichtvätern für eine lokale Kommunität von Ordensleuten eine bes. Bedeutung (cc. 567 § 1, 608, 630 § 3, 633 § 1; cc. 475, 539 § 2 CCEO). Der dt. Ausdruck O. wird aber auch zur Bez. eines ganzen Ordensverbandes, d. h. eines Religioseninstitutes…