Ordenshaus - Katholisch
O. ist die wörtliche Übers. des lat. kirchenrechtlichen Fachterminus domus religiosa, wovon v. a. in cc. 608-616 gehandelt wird; im Dt. spricht man hier auch vom Kloster. Die dt. kirchenrechtliche Fachsprache bez. die domus religiosa gewöhnlich als Ordensniederlassung; die Verwendung des Terminus O. ist dagegen eher unüblich. Im kath. Ostkirchenrecht wird eine Niederlassung von Religiosen monasterium, eine Niederlassung von Orden, Kongr. u. ordensähnlichen Gesellschaften des …