Ordensinstitut - Katholisch
1. Begriff: Unter O. wird in der dt. kirchenrechtlichen Fachsprache ein „institutum religiosum“ verstanden (cc. 607-709). Für den Bereich der kath. Ostkirchen kann O., auch wenn dort der Terminus „institutum“ vermieden wird, als Sammelbezeichnung für die Mönchsklöster, die monastischen Konföderationen, die Orden u. die Kongr. verwendet werden (cc. 410-553 CCEO). Nichtfachlich wird O. aber gelegentlich auch als zusammenfassende Bez. für alle Lebensgemeinschaften der evangelischen Räte u. ähnlic…