Ordenskapitel - Katholisch
Die O. (capitula) werden im CIC innerhalb der Rechtsbestimmungen über die Ordensinstitute im Kap. 2 über die Leitung der Inst. als Art. 2 in den cc. 631-633 normiert. Die O. gehören folglich zu den Leitungsorganen der Inst. bzw. zu den Organen, welche die Autonomie des Inst. (c. 586 § 1) wahrnehmen. Weitere Organe der Leitung sind die Oberen (Ordensoberer) m. ihren Räten (cc. 617-630). Die O. sind von den Räten als beispruchsberechtigten Organen (Beispruchsrecht) zu unterscheiden, denen gem. c. 627 § 2…