Ordenskleriker - Katholisch
Nach dem Sprachgebrauch des kan. Rechts lassen sich innerhalb des Klerus zwei Gruppen unterscheiden (vgl. die Formulierung „ex utroque clero“ in c. 377 § 3): einerseits der Weltklerus (clerus saecularis), zu dem die Kleriker aus Teilkirchen, Personalprälaturen (c. 294) u. wohl auch Säkularinstituten (vgl. cc. 713 § 3, 715) gehören; andererseits die Kleriker der Ordensinstitute u. Gesellschaften des apostolischen Lebens (vgl. die Gegenüberstellungen in cc. 498 § 1, 2°, 784, 957). Die le…