Ordensoberer - Katholisch
1. Begriff: CIC wie CCEO übertragen Einzelpersonen die Leitung von Inst.; sie werden als O. (Superiores) bez. (cc. 617-630; 418-422 CCEO). Wie die O. in den einzelnen Inst. tituliert werden (z. B. als Abt, Guardian, Prior, Rektor), bleibt dem Eigenrecht des Inst. überlassen. Die Bestimmungen über die Oberen der Religioseninstitute gelten gem. c. 734 auch für Gesellschaften des apostolischen Lebens. Die m. Leitungsaufgaben betrauten Personen in Säkularinstituten werden im CIC jedoch nicht als Superio…