Ordensprovinz - Katholisch
Der c. 621 bzw. c. 508 § 1 CCEO bez. als O. die Vereinigung mehrerer Niederlassungen (Ordensniederlassung) eines kan. Verbandes (Ordensverbände), die von der rechtmäßigen Autorität kan. errichtet worden ist. u. unter demselben Oberen (Ordensoberer) einen unmittelbaren Teil des Verbandes bildet. Sie ist die mittlere Ebene in der Struktur zentralistischer Verbände des geweihten Lebens zwischen dem Gesamtverband u. den einzelnen örtlichen Niederlassungen. Die Erricht…