Ordensrecht - Katholisch
1. Begriff: Unter O. ist die Gesamtheit der kirchl. Rechtsbestimmungen zu verstehen, welche die Existenz, die Strukturen u. die Handlungsweise aller anerkannten Lebensgemeinschaften der evangelischen Räte, nicht nur der Ordensinstitute im strengen Sinne, betreffen u. verbindlich regeln. Es kann sich um Gesetzes- (Gesetz) od. Gewohnheitsrecht handeln. Auch das Eigenrecht der einzelnen Verbände (Ordensregeln, Konst. [Ordenskonstitutionen], Direktorien, Lebensordnungen u. a.) gehört zum O.; e…