Ordensverbände - Katholisch
1. Begriff u. rechtliche Grundlagen: Der Ausdruck O. ist zwar kein von kirchl. Gesetzestexten verwendeter, jedoch selbst in der Fachliteratur durchaus gängiger Begriff, um heute zumeist zusammenfassend alle kirchl. anerkannten Lebensgemeinschaften der evangelischen Räte (Ordensinstitute, Säkularinstitute, Gesellschaften des apostolischen Lebens) zu bez. Er kann sich aber auch nur auf Ordensinstitute u. Gesellschaften des apost. Lebens beziehen. Während der CIC/1917 unt…