Österreich, Staat und Religion - Staatlich
Für Ö. ist grds. das System der Kooperation von Staat u. gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften maßgeblich u. dies unter den Vorgaben institutioneller Trennung. Die kath. Prägung des Landes darf nicht über die Stärke reformatorischer Strömungen in der frühen Neuzeit hinwegtäuschen. Die gesetzgeberischen Kompetenzen im Kultuswesen sind auf Bundesebene angesiedelt, wobei es über diesen Kern des Religionsrechts hinaus auch religionsrechtlich einschlägige M…