Pachtwesen, kirchliches - Katholisch
1. Locatio, bezogen auf eine Sache (locatio rei), umfasst die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch (Miete) od. auch zur Nutzung/Früchteziehung (Pacht) u. die Bestellung eines Erbbaurechts, u. zwar das Vermieten, Verpachten u. Einräumen eines Erbbaurechts. Die nähere Regelung dieser Rechtsgeschäfte ist dem diesbezüglich rezipierten Zivilrecht zu entnehmen (c. 1290; c. 10…