Papst - Katholisch
Der Art. des CIC, der sich ausdrücklich m. dem Amt des P. beschäftigt (cc. 331-335; vgl. cc. 42-47 CCEO) ist relativ kurz, aber äußerst inhaltsreich u. gibt den Rahmen ab für all das, was im CIC an den P. betr. Normen zu finden ist.
Zunächst ist der P. Bischof von Rom, d. h. Erbe der m. dem röm. Bischofssitz verbundenen Tradition des Petrusamtes. Als solcher ist der P. dann „Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden“ (c. 331; vgl. c. 42 CCEO).
Neben den im CIC enthaltenen Titeln d…