Papstwahl - Katholisch
Die P. ist das ausschließliche Recht des Kardinalskollegiums (c. 349). Sie wird durch ein bes. Gesetz geregelt, dessen dz. gültige Fassung in der ApK Johannes Paul II. Universi Dominici Gregis vom 22.02.1996 vorliegt. Einzelne Bestimmungen dieser Konst. wurden von P. Benedikt XVI. geänd.
1. Geschichte: Die Wahl des Bischofs von Rom war zunächst Sache des Volkes u. des Klerus der Stadt Rom. Mit der steigenden Bedeutung des röm. Bischofssitzes im Laufe der Jhh. kam es aber immer mehr zur…