Parität - Staatlich
1. In einem allg. Sinn bez. der Begriff der P. (von lat. paritas = Gleichheit) die Gleichberechtigung u. Gleichstellung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen. Er kann als Beschreibung od. als Postulat verstanden werden u. verfügt über ein weites Anwendungsfeld, das von der P. aller Staatsbürger über die P. von Arbeitgebern u. Arbeitnehmern bis zur P. der Geschlechter reicht. In seiner spezifisch staatskirchenrechtlichen Bedeutung steht er a…