Parochialrecht - Evangelisch
1. Begriffsbestimmung: Aus dem Parochialsystem resultiert das P.: Qui est in parochia, est de parochia. Demnach sind alle getauften Bekenntnisangehörigen ipso iure kraft bestehendem Wohnsitz Kirchenmitglieder der Kirchengemeinden u. zugl. der Landeskirche.
Bei Zuziehenden, die aus einer bekenntnisgleichen od. bekenntnisverwandten Kirche zuziehen, bewirkt das P. die automatische Zuordnung eines Kirchenmitglieds zu einer KGde. (u. LK), in deren territorialem Bere…