Partei - Katholisch
P. bez. allg. jede Person, die an einem mehrseitigen Rechtsgeschäft wie einem Vertragsabschluss beteiligt ist. Um in einem Rechtsgeschäft P. sein zu können, muss die Geschäftsfähigkeit gegeben sein, die im Hinblick auf das konkrete Rechtsgeschäft nicht in rechtserheblicher Weise eingeschränkt od. behindert sein darf. P. kann sowohl eine natürliche, auch ungetaufte, wie auch eine jur. Person (Juristische Person, kirchliche) sein.
Im Speziellen bez. P. die an einem Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches) …