Partikularkonzil - Katholisch
Hinsichtlich der Konzilien unterscheidet der CIC/1983 zwischen dem Ökumenischen Konzil (cc. 338-341) u. den sog. P. (concilia particularia, cc. 439-446). Im Unterschied zum Ök. Konzil, das als Vollversammlung des ganzen Bischofskollegiums zusammen m. dem Papst als Haupt der feierlichen Ausübung der höchsten Vollmacht über die Gesamtkirche dient (c. 337 § 1), ist das P. eine feierliche Kirchenversammlung auf der Ebene der Teilkirchenverbände, in der ein genau begrenzter Kreis von Bischöfen zusa…