Pastor proprius - Katholisch
1. Der Begriff P. p. steht in einer rechtsgeschichtlichen Tradition, die einen engen Zusammenhang m. der Herausbildung des Pfarrzwangs aufweist. In der Const. 21 des 4. Laterankonzils (1215) Omnis utriusque sexus (CoD3 245), die einen jurisdiktionellen Pfarrzwang betont, wird der Begriff sacerdos proprius verwendet, der noch die terminologischen Unsicherheiten bzgl. der Bez. des Pfarrseelsorgers spiegelt. Das Adjektiv proprius weist auf das bes. rechtliche Beziehungsverhältnis zwischen dem Pfarr…