Patenschein - Katholisch
Für den Nachweis der in c. 874 (vgl. c. 685 CCEO) für die Übernahme des Patendienstes (Pate) bei der Taufe genannten Voraussetzungen, die nach Maßgabe von c. 893 § 1 auch für die Übernahme einer Firmpatenschaft zu beachten sind, sowie für die Beachtung des partikularrechtlichen Erfordernisses, keine Erkl. des Austritts aus der kath. Kirche (Kirchenaustritt) vorgenommen zu haben, haben sich in den dt. (Erz-)Diözesen v. a. zwei Vorgehensweisen herausgebildet. Einerseits erfo…